Haager Übereinkommen und Apostille

Die Apostille ist ein gemäß dem Haager Übereinkommen ausgestelltes Zertifikat, das die Herkunft eines in der Landessprache ausgestellten amtlichen Dokuments zu dessen Gültigkeit und Rechtswirksamkeit im Ausland bestätigt, wobei sich die häufig komplizierte, zeitaufwendige und kostspielige Legalisierung erübrigt.

Dieser der Beglaubigung einer Kopie bzw. einer Unterschrift ähnliche Vorgang bescheinigt einzig und allein, dass die Unterschrift bzw. das Dienstsiegel auf dem Dokument von einem seine Amtsbefugnisse ausübenden Beamten stammt. Die Dokumente haben die Beglaubigung der Unterschrift der unterzeichnenden Person aufzuweisen, wobei jedoch ein jedes Notariat eigene Kriterien zur Entscheidung darüber, ob es sich um ein Dokument im Original handelt, anwendet. Es sei darauf hingewiesen, dass die Gebühr der Haager Apostille abhängig vom Bundesstaat, in dem die Ausstellung beantragt wird, variieren kann, denn die Gebühr richtet sich nach dem im jeweiligen Bundesstaat laut Preistabelle geltenden Preis einer Vollmachtserklärung ohne Wertdeklaration.

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